Aktuelles

Kunstfreiheit und öffentliche Förderung

Der Sturm um den Buchhandlungspreis des Bundes hat es einmal mehr zutage gefördert: Zwischen der Kunst- und der Meinungsfreiheit einerseits sowie der staatlichen Förderung von Kunst und Kultur andererseits gibt es mehr als nur ein Spannungsverhältnis. Das folgt bereits aus dem Verständnis der Grundrechte als eher gegen den Staat gerichtete Freiheitsrechte des Einzelnen. Zwar ist es heute anerkannt, dass es zugleich eine Verpflichtung des Staates ist, diese Freiheitsrechte zu schützen. Insofern gehört die Kulturförderung durchaus zu den allgemeinen Aufgaben des Staates einschließlich der Kommunen. Hinsichtlich der Förderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Rundfunkgebühr hat diese Erkenntnis längst Eingang in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefunden. So eindeutig geklärt ist es hingegen nicht, was der Staat im Bereich der Künste fördert und fördern soll. Welche Entscheidungsfreiheit hat er? Wie kommt er zu seinen Entscheidungen? Sicher nicht mit Hilfe des Verfassungsschutzes, mag man da gleich antworten, erst recht nicht, wenn dieser nur allgemeines Geraune über „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von sich gibt. Bei ihm ist man in Sachen Kunstfreiheit da eher an der falschen Adresse, obwohl die Grundrechte Teil der Verfassung sind und vom Verfassungsschutz zu schützen wären. Vielleicht hat man die „Erkenntnisse“ im BKM ja nur völlig falsch verstanden? Umso mehr aber herrscht, wie zuweilen an der Buchhandlungspreis-Debatte zu vernehmen war, Unklarheit, wie der Staat bei seinen Förderentscheidungen den Anforderungen der Kunstfreiheit Rechnung zu tragen hat.

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Die Kunst ist frei! Was die EU regelt und was nicht

Es herrscht gerade kein Mangel an Gegensätzen in der kulturpolitischen Debatte. Das gilt nicht nur für die immer wieder heftig aufflammende Diskussion über das unmenschliche Vorgehen Israels gegen die Zivilbevölkerung im Gaza-Streifen nach dem grauenhaften Hamas-Anschlag am 7. Oktober 2023. Auch der Streit über die Grenzen der freien Meinungsäußerung angesichts von Cancel Culture erregt regelmäßig die Gemüter der unterschiedlichen Lager. Nun gerät selbst das System der öffentlichen Kulturfinanzierung in die Schusslinie. Ulf Poschardt, immerhin Herausgeber von Springers Tageszeitung Die Welt, fordert auf Facebook, man solle „den gesamten Kulturbetrieb komplett von allen Steuermitteln befreien“. Von „linksradikalem oder langweiligem, öden, marktuntauglichen Schrott“ ist da die Rede, für den „kein Euro“ öffentlichen Geldes mehr fließen solle. Dagegen hatte die Initiative Resistance Now Together bereits vorgesorgt. Sie fordert schon seit geraumer Zeit von der Europäischen Union einen Artistic Freedom Act, mit dem die künstlerische Freiheit durch ein EU-Gesetz gesichert werden soll, einschließlich der Verpflichtung jedes EU-Staates, mindestens zwei Prozent seiner öffentlichen Haushaltsmittel für Kultur bereitzustellen. Doch ist das wirklich ein Weg?

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Die GEMA und KI, ein Urteil des Landgerichts München

Der 11. November ist für die Rheinländer ein besonderer Tag: Es beginnt die 5. Jahreszeit, der Karneval. Auch die Stadt München weiß auf ihrer Website zu vermelden, am 11.11.2025 habe auf dem Viktualienmarkt die Faschingszeit mit Musik, Tanz und guter Laune begonnen. Ob die 42. Zivilkammer des Landgerichts München am gleichen Tag gute Laune hatte, gar getanzt hat, ist nicht bekannt. Bekannt aber ist, dass sie an diesem Tag ein nicht ganz unbedeutendes Urteil verkündet hat. Unter dem Aktenzeichen 42 O 14139/24 ist auf der Website der Bayerischen Justiz nachzulesen, dass die GEMA mit der Entscheidung des LG München einen Prozess gegen ChatGTP in erster Instanz gewonnen hat. Das brachte zumindest gute Stimmung in der Künstlerszene und der schreibenden Zunft. Insoweit war das Datum der Entscheidung gut gewählt. Ob es aber wirklich Grund zum Feiern gab, erscheint doch eher zweifelhaft.

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